Rechtsanwalt Carsten Brennecke von der prominenten wie erfolgreichen und in der Branche gefürchteten Kölner Medien-Anwaltskanzlei Prof. Dr. Ralf Höcker schreibt zum Sachverhalt auf 𝕏:
» Correctiv stört die Kritik an seinem irreführenden Bericht zum Potsdam-Treffen. Denn Correctiv versucht immer wieder, Kritik mit unbegründeten Abmahnungen zu unterdrücken. Das jüngste Opfer ist Dr. Ulrich Vosgerau (CDU).
UlrichVosgerau ist mehrfach erfolgreich gegen die falsche Berichterstattung zum Potsdam-Treffen vorgegangen.
Correctiv wurde durch das Landgericht Hamburg eine Falschberichterstattung verboten. Auch Correctiv-Geschäftsführer David Schraven wurde seine Falschbehauptung zu einem Gerichtsverfahren verboten.
Beide Verbote wurden anerkannt und sind rechtskräftig.
Die irreführenden Wertungen des Correctiv-Berichts sind Nährboden für eine vielfache Falschberichterstattung in den Medien:
Dem NDR wurde die falsche Behauptung verboten, dass beim Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsbürger sowie der Entzug der Staatsbürgerschaft nach rassistischen Kriterien diskutiert worden sei (n.rk.). Campact wurden die falsche Behauptung verboten, das Hauptanliegen auf dem Potsdam-Treffen sei die ›massenhafte Zwangsdeportation von Deutschen mit Migrationsgeschichte‹ gewesen und dass sie mit einem ›Geheimplan‹ ›Deutschen mit Migrationsgeschichte das Wahlrecht entziehen wollen‹ (n.rk.). Zahlreiche andere Medien mussten ähnliche Falschdarstellungen korrigieren und Unterlassungserklärungen abgeben.
Diese Verfahren kosten Herrn Vosgerau viel Geld, da die Gegner trotz der Erfolge die Kosten nur zu geringen Teilen erstatten müssen. Deshalb wirbt Vosgerau um Spenden.



